Die Gütertrennung und ihre Vorteile
Wer heute heiratet, der denkt fast immer auch an einen Ehevertrag. Denn wer bedenkt, dass heutzutage fast jede zweite Ehe wieder geschieden wird, der weiß wie wichtig es ist, für diesen Fall vorzusorgen.
In ganz Europa werden jedes jahr über 1 Million Ehepaare geschieden. Daher entscheiden sich bereits heute immer mehr angehende Ehepaare für den Fall der Fälle eine Gütertrennung zu vereinbaren.
Halbe-halbe für Eheleute
Die Art der Gütertrennung, die bei Weitem am häufigsten vorkommt, ist die, die sich an dem Motto „Was mein ist, ist mein, was dein ist, ist dein“ orientiert. Als rechtlich vereinbarter Güterstand ist die Gütertrennung nur dann nach deutschem Recht gültig, wenn sie durch einen notariell beglaubigten Ehe- bzw. Partnerschaftsvertrag vereinbart wurde. Gegenüber einem möglichen Dritten ist die Gütertrennung daher nur rechtens, wenn sie ins Güterrechtsregister eingetragen wurde oder aber dem Dritten bekannt ist. Ist keine Gütertrennung vereinbart, wird nach der Scheidung der Ehe sämtlicher während der Ehe erwirtschafteter Gewinn zwischen den beiden Ehegatten aufgeteilt. Bei der Gütertrennung können dagegen mehrere Varianten vereinbart werden, was dieser Klausel im Ehevertag mehr Flexibilität verleiht. So kann der während der Ehe erwirtschaftete Gewinn am Ende sowohl aufgeteilt als auch gar nicht erst zusammen berechnet werden.
Der Ehevertrag
Die Vorteile der Gütertrennung
Die Vorteile der Gütertrennung sind klar. Sie schafft Sicherheit für eventuelle schwierige Fälle, ebenso wie sie Klarheit für beide Ehepartner schafft. Dabei ist die Gütertrennung natürlich umso wichtiger, je mehr Güter vorhanden sind. Vereinfacht gesagt: Je wohlhabender die beiden Ehegatten sind, desto sinnvoller und wichtiger ist es, eine Gütertrennung in einem Ehevertrag zu vereinbaren.
Auch im Falle, dass einer der Ehegatten weitaus mehr verdient als der andere, ist die Gütertrennung eine sinnvolle Regelung. Denn in diesem Fall sind meist hohe Entschädigungszahlungen oder aber zumindest langwierige rechtliche Streitigkeiten zu erwarten, was sich wohl nur die wenigsten Ehepaare wünschen. Diese Maxime – das Schützen des personenbezogenen Vermögens oder die Vermeidung rechtlicher Schwierigkeiten – gilt natürlich umso mehr, wenn einer der Ehegatten eine eigene Firma hat. In diesem Falle sollte unbedingt eine Gütertrennung im Ehevertrag vereinbart werden, da es hier im Scheidungsfalle auch um die Besitzrechte an der eigenen Firma geht. Doch auch ein anderer, romantischerer Grund existiert, der eine Gütertrennung rechtfertigt. Wer seinen Ehegatten vor möglichen Verlusten, die während der Ehe entstehen, heraushalten will, für den bietet die Gütertrennung eine gute Möglichkeit. Zudem weist sie den Vorteil auf, dass die Ehegatten jederzeit über ihr eigenes Geld verfügen können.
So wirkt sich die vereinbarte Gütertrennung in der Praxis aus
Zwar bringt eine Gütertrennung enorme Vorteile mit sich, jedoch sollte vor dem Abschluss eines entsprechenden Ehevertrages trotzdem besser zweimal überlegen, ob eine Gütertrennung in den Vertrag mit eingeschlossen wird. Denn die Freiheit über die Verwaltung des eigenen Vermögens bringt auch Nachteile mit sich. So haben im Normalfall beide Partner Zugriff auf das gegenseitige Vermögen, auf das jedoch mit vereinbarter Gütertrennung nicht jederzeit zugegriffen werden kann.
Besonders im Falle des Todes eines Ehegatten treten weitere Nachteile bei vereinbarter Gütertrennung ein, da die steuerliche Belastung für den hinterbliebenen Partner erheblich ansteigt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Steuerfreibeträge, die diejenigen Ehepaare bekommen, die in einer Zugewinngemeinschaft leben, wegfallen. Zudem ändert sich unter diesen Vorzeichen die Rangfolge unter den Erbansprüchen, wobei die gesetzlichen Erben weitgehend bevorzugt werden und in der Rangordnung aufsteigen.
So wird die Gütertrennung vereinbart
Da eine Gütertrennung in jedem Fall in den Ehevertrag aufgenommen und notariell beglaubigt werden muss, ist eine weitgehende und gründliche rechtliche Beratung vor dem Abschluss zwingend nötig. Die Kanzlei HRH Anwälte stellt ihren Mandanten einen guten Rechtsanwalt in Koblenz / Montabaur zur Verfügung, der sich mit dem deutschen Familienrecht genau auskennt. Seine Expertise im Bereich des Familien- und Erbrechts gewährleistet, dass in jedem Fall eine Gütertrennung professionell und rechtlich einwandfrei vereinbart werden kann. Dies ist besonders in solchen Fällen notwendig, in denen eine Gütertrennung große Summen umfasst.