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Was tun, wenn Pubertierende straffällig werden?

Was tun, wenn Pubertierende straffällig werden?

Mit der Pubertät wird das Eltern- Kind-Verhältnis oft ziemlich schwierig. Aus dem eben noch so braven Sohn, der süßen anschmiegsamen Tochter werden mürrische, streitsüchtige Halbstarke, die am liebsten genau das tun, was ihnen von den Eltern verboten wird. In sehr vielen Fällen heißt Pubertät: Schluss mit der Idylle von Vater-Mutter-Kind und Aufbau einer neuen guten Familienbeziehung auf Augenhöhe.

Lässt sich die Pubertät umgehen?

Leider nicht, sie gehört zum Erwachsenwerden einfach dazu. Zum einen verändert sich der Körper und wird geschlechtsreif, was schon zu vielen Irritationen führt. Aber noch viel größere Veränderungen finden im Gehirn statt.
Dieses wird vollkommen umgebaut und die Wissenschaft weiß heute, dass die Unberechenbarkeit, die Launen und starken Stimmungsschwankungen Pubertierender auf diesen Umschwung zurückzuführen sind. Außerdem ist die Pubertät auch eine Zeit der Loslösung, der Zweifel und der Unsicherheit. Bisher unbekannte Gefühle stürzen die Jugendlichen ins Chaos.

Was können Eltern tun, um die Pubertät ihrer Kinder besser zu ertragen?

Am wichtigsten ist es, auch in der schwierigsten Phase der Pubertät immer mit den Jugendlichen im Gespräch zu bleiben und sich vom oft ungerechten und unfreundlichen Verhalten des Nachwuchses nicht entmutigen zu lassen. Allerdings sollten Eltern auch versuchen, sich an ihre eigene Pubertät zu erinnern. Das hilft, Verständnis aufzubauen.

Natürlich sind Regeln und Grenzen auch und gerade bei Pubertierenden wichtig, aber auch Freiheiten müssen gewährt werden. Nur im Dialog lässt sich die Balance halten, die zwischen Gewähren und Verbieten immer wieder neu ausgependelt werden muss, je weiter sich der Heranwachsende entwickelt.

Was passiert, wenn der pubertierende Jugendliche mit dem Gesetz in Konflikt kommt?

Leider kommt es manchmal vor, dass Pubertierende durch falsche Freunde, Unüberlegtheit und Selbstüberschätzung dazu verleitet werden Straftaten zu begehen.
Bei jungen Tätern im Übergangsstadium zwischen Kind und Erwachsenen wird in Deutschland das Jugendstrafrecht angewendet. Es berücksichtigt die Tatsache, dass den jugendlichen Tätern manchmal noch das Unrechtsbewusstsein fehlt und sie die Folgen ihrer Taten nicht richtig abschätzen können.

Viel mehr als im Erwachsenenstrafrecht geht es im Jugendstrafrecht um Erziehung und Rückkehr zu sozial adäquaten Verhalten und nicht in erster Linie um Bestrafung. In der Praxis sind aber leider oft keine speziell ausgebildeten Jugendrichter und Staatsanwälte mit den Fällen jugendlicher Kriminalität befasst.

Deshalb ist es wichtig, dass ein guter Rechtsanwalt für Strafrecht von den Eltern hinzugezogen wird. Er achtet darauf, dass die vom Gesetz vorgesehenen erzieherischen Maßnahmen wirklich voll ausgeschöpft werden. Schließlich soll den Jugendlichen nach einer begangenen Dummheit nicht die ganze Zukunft verbaut werden, die gerade erst beginnt.