Legale Steuertricks für Arbeitnehmer und Familien
Für die meisten Menschen ist sie nicht mehr als eine lästige Pflicht. Die Rede ist von der Einkommenssteuererklärung. Dabei kann jeder mit dem richtigen Know-how ganz legal einiges an Steuern sparen.
Nachfolgend finden Sie einige ausgewählte Tipps und Tricks, wie sie auch ein kompetenter Steuerberater anwendet. Sie werden überrascht sein, was Sie alles steuerlich absetzen können.
Was ist steuerlich absetzbar?
Tipps für Arbeitnehmer
Das heimische Arbeitszimmer ist ein erster Posten, der steuerlich mit bis zu 1250 Euro abgesetzt werden kann. Vorraussetzung dafür ist, dass der jeweilige Arbeitnehmer in seinem Büro zuhause Arbeiten erledigt, für die ihm kein Firmenarbeitsplatz zur Verfügung steht. Bei einem reinen Heimarbeitsplatz greift diese Regelung jedoch nicht. Auch Bewerbungskosten können abgesetzt werden. Darunter fallen beispielsweise Ausgaben für Stellenanzeigen jedweder Art, Bewerbungsfotos, Kopien von Zeugnissen, Portogebühren und die Reisekosten zum Vorstellungsgespräch. Diese Kosten müssen jedoch detailliert nachgewiesen werden. Zudem können Fahrtkosten geltend gemacht werden – auch als Dienstwagenfahrer oder Nutzer von Fahrgemeinschaften. Außerdem sind im Falle einer Weiterbildung diverse Posten als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Darunter fallen zum Beispiel Fahrtkosten und Arbeitsmittel, Honorare und Kursgebühren, Prüfungsgebühren sowie eventuelle Druckkosten für die Abschlussarbeit. Wird die Fortbildungsmaßnahme jedoch vom Arbeitgeber bezahlt, kommt diese Regelung nicht zum Tragen.
Tipps für Paare und Familien
Paare, die geheiratet haben, können für das gesamte Jahr, in dem die Heirat stattfand, den steuerlichen Splittingvorteil auch rückwirkend in Anspruch nehmen. Dazu muss sich das Paar aber gemeinsam veranlagen lassen und ein Partner deutlich mehr verdienen als der andere.
Aber auch Familien mit Kindern stehen einige Möglichkeiten offen, um Steuern zu sparen.
Denn im Jahr 2012 wurden einige Steueränderungen zur Entlastung von Familien wirksam. So ergänzen diese neuen Regelungen den schon existierenden Kinderfreibetrag von 4368 Euro als auch den Betreuungsfreibetrag von 2460 Euro pro Jahr. Zudem können Eltern von nun an Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zu 14 Jahren steuerlich absetzen. Dazu ist keine Angabe von Gründen wie zum Beispiel Berufstätigkeit oder Ausbildung notwendig. Zwei Drittel der Kosten für Hort, Kita oder Tagesmutter werden vom Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 4000 Euro pro Kind und Jahr. Durch diese Sonderausgaben wird die Steuerschuld für das Jahr, in dem sie anfallen, gemindert. Für Eltern von Kindern mit Behinderung sind die Betreuungskosten sogar bis zum 25. Geburtstag absetzbar. Beschäftigen Eltern eine Au-Pair-Kraft anstelle einer Tagesmutter wird eine Hälfte des Lohns vom Finanzamt als Betreuungskosten und die andere Hälfte als haushaltsnahe Dienstleistung angesehen. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können 20 Prozent der Lohnkosten von der Steuer abgesetzt werden. Auch Eltern älterer Kinder werden seit 2012 steuerlich etwas entlastet. Dementsprechend können Kinder zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr, die sich noch in der ersten Ausbildung befinden (Studium, Lehre), unbegrenzt viel verdienen, ohne dass dadurch das Kindergeld oder Kinderfreibetrag berührt wird. Damit ist auch noch ein weiterer Vorteil verbunden. Denn wenn volljährige Kinder während ihrer Ausbildung auswärts leben, wird ein Ausbildungsfreibetrag von 925 Euro pro Jahr zusätzlich angerechnet.
Wenn Sie diese Tipps und Tricks bei Ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigen, bekommen auch Sie höchstwahrscheinlich noch Geld zurück.